Rückenschmerzen sind Stand August 2016, die Volkskrankheit Nummer eins in der Bundesrepublik. Meist ist dies eine Folge vom langen und falschen Sitzen. Bewegungsmangel und Büroeinrichtungen, die nicht ergonomisch ausgerichtet sind, sind die Hauptursachen für die Beschwerden.
Mit einem höhenverstellbaren Schreibtisch und dem passenden ergonomischen Bürostuhl lassen sich Rücken- und Nackenschmerzen mindern. In der Folge kommt es in den Betrieben zu weniger krankheitsbedingten Ausfällen.
Außerdem lässt sich die Berufsunfähigkeit der Mitarbeiter senken.
Zahlreiche private Arbeitgeber haben längst erkannt, dass ein ergonomischer Arbeitsplatz die Arbeitsproduktivität der Angestellten fördert und, dass es zudem dadurch zu weniger Krankenständen kommt. Deshalb kann es durchaus sein, dass der Arbeitnehmer mit sich reden lässt und in einen höhenverstellbaren Bürostuhl investiert.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Die Kostenübernahme ist gesetzlich geregnet. Die Voraussetzung dafür ist, dass es dem Arbeitnehmer nach der Anschaffung des Hilfsmittels möglich ist, seiner Tätigkeit weiter nachzugehen. Dazu sollte er beschwerdefrei imstande sein. Zudem muss die Tätigkeit des Arbeitnehmers zum Großteil im Sitzen ausgeführt werden.
Träger bei denen Anträge für ergonomische Büromöbel gestellt werden können
Er kann auch ansuchen, wenn ihm ohne den Erwerb des Steh-Sitz Tisches die verminderte Erwerbsfähigkeit droht oder wenn die Anschaffung nach einer erfolgreichen Rehabilitation notwendig ist und empfohlen wurde.
Punkte die bei der Berufsgenossenschaft für eine Bezuschussung eines höhenverstellbaren Schreibtisches angeführt werden können sind zum Beispiel, ein Arbeits- und Wegeunfall oder eine nachweisbare Berufskrankheit.
Beim Integrationsamt, suchen Beamte und Studenten oder Menschen mit 50 Prozent Behinderung an.
An die Agentur für Arbeit wenden wir uns, wenn eine Berufskrankheit vorliegt (bei weniger als 15 Beitragsjahren zur Rentenversicherung).
Ein ergonomischer Arbeitsplatz trägt auf lange Zeit zur Gesundheit bei. Viele Arbeitnehmer können nur mit Hilfe eines Steh-Sitz Schreibtisches dauerhaft am Arbeitsleben teilhaben. Menschen verbringen heutzutage viele Stunden sitzend vor dem Computer.
Dabei nimmt der Körper häufig eine für die Wirbelsäule belastende Position ein. Beim Einsatz von nicht ergonomischen Büromöbeln entstehen Haltungsschäden und Rückenprobleme. Dadurch kommt es zu Krankenständen.
Bei Personen mit Vorerkrankungen des Rückens, kann der Einsatz von herkömmlichen Büromöbeln mit der Zeit sogar zur Berufsunfähigkeit führen. Ein höhenverstellbarer Schreibtisch, zusammen mit einem elektrischen Bürodrehstuhl sorgt dafür, dass diese Betroffenen noch lange am Arbeitsleben teilhaben können.
Bei den Fabrikaten handelt es sich um Mittel zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit. Die Modelle lassen sich perfekt an die Körpergröße des Mitarbeiters anpassen.
Ein fitter Arbeitnehmer erspart Unkosten
Studien haben aufgezeigt, dass sich durch den Einsatz eines höhenverstellbaren Schreibtisches und eines drehbaren Bürostuhls der Gesundheitszustand von betroffenen Arbeitnehmern häufig deutlich verbessern lässt. Es kommt zu weniger Ausfalltagen. Außerdem werden Arztkosten und Kosten für Medikamente deutlich gesenkt. Dies führt zu einer signifikanten Verbesserung der Lebensqualität.
Da auch Arbeitgeber von der erhaltenen Arbeitsfähigkeit ihrer Mitarbeiter profitieren, sind sie sehr häufig sehr wohl daran interessiert, in einen höhenverstellbaren Schreibtisch zu investieren. Sobald sich die Mitarbeiter wohlfühlen, arbeiten sie deutlich konzentrierter. Dadurch werden weniger Fehler gemacht. Ein fitter Arbeitnehmer erspart seinem Chef nicht nur Unkosten, er ist umgänglicher und davon profitieren Betrieb und Kollegen.
In der Regel ist es so, dass der höhenverstellbare Schreibtisch genehmigt wird, sobald ein Attest von einem Facharzt vorliegt.
Wir können beispielsweise, bevor wir den Antrag an die Krankenkasse oder Rentenversicherung stellen, mit unserem behandelnden Arzt abklären, ob der Schwergrad unserer Einschränkung für einen Zuschuss ausreicht. Er wird bestimmt gut abschätzen können, ob die Träger den höhenverstellbaren Schreibtisch bezuschussen werden.